Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung des Music-Streaming-Dienstes „Taitles" (nachfolgend „Dienst") durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Fitnessstudios und vergleichbare Betriebe (nachfolgend „Kunde"). Anbieter ist Xtreeem Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Borkener Str. 64, 46284 Dorsten (nachfolgend „Anbieter").
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden einen webbasierten Zugang zu einer kuratierten Musikbibliothek zur Wiedergabe in den Geschäftsräumen des Kunden bereit. Der Umfang (Anzahl gleichzeitiger Streams) richtet sich nach dem gewählten Tarif (Studio S/M/L). Sämtliche bereitgestellten Titel sind Eigenproduktionen des Anbieters bzw. stehen vollständig in dessen Rechteinhaberschaft; die Bibliothek ist GEMA-frei – für die Wiedergabe über Taitles fallen für den Kunden keine GEMA-Gebühren an.
§ 3 Vertragsschluss & Testphase
Mit der Registrierung und Auswahl eines Tarifs gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos zustande. Sofern angeboten, beginnt der Vertrag mit einer kostenlosen Testphase von 30 Tagen. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht er in das kostenpflichtige Abonnement über.
§ 4 Preise & Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im Voraus pro gewähltem Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) über den Zahlungsdienstleister Stripe.
§ 5 Laufzeit & Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Monatsabo ist jederzeit zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündbar; das Jahresabo zum Ende der bezahlten Laufzeit. Die Kündigung kann über das Kundenportal erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 6 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellte Musik ausschließlich über die Plattform Taitles (Streaming) zur Wiedergabe in seinen eigenen Geschäftsräumen im Rahmen des gebuchten Tarifs zu nutzen. Die Musik darf nur innerhalb der Plattform abgespielt werden; sie wird nicht zum Eigentum des Kunden.
Ausdrücklich untersagt sind insbesondere das Herunterladen, Aufzeichnen, Mitschneiden, dauerhafte Speichern, Vervielfältigen, Bearbeiten, Verbreiten und öffentliche Zugänglichmachen der Titel sowie jede Nutzung außerhalb der Plattform Taitles – etwa in eigenen Medien, Videos, Apps, auf Datenträgern, in sozialen Netzwerken oder anderen Diensten. Sämtliche Rechte an der Musik verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Da die Musikbibliothek GEMA-frei ist und ausschließlich aus eigenen bzw. vollständig lizenzierten Titeln des Anbieters besteht, fallen für die Wiedergabe über den Dienst keine GEMA-Gebühren an.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und stellt sicher, dass die Anzahl gleichzeitiger Streams den gebuchten Tarif nicht überschreitet. Er ist für die Aktualität seiner Stammdaten (inkl. USt-IdNr.) verantwortlich.
§ 8 Verfügbarkeit & Haftung
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Dorsten. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.